04 - Kategorie T2
Artikel der Kategorie T2 dürfen nur von Personen erworben werden, die über eine entsprechende Erlaubnis nach §7 oder 27 SprengG verfügen. Sie erhalten diese Artikel daher nur, wenn eine entsprechende Erlaubnis bei uns hinterlegt ist! Das Verwenden in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen sowie in Versammlungsstätten erfordert eine Genehmigung der zuständigen Behörde! Die Effekte müssen spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung angezeigt werden (vgl. §23 Abs. 5 u. 6. der 1. SprengV und §35 VStättV). Weitere sicherheitsrelevante Vorschriften finden Sie im Merkblatt "Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" des DGUV (>> Hier downloaden <<)
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Kaliber: 22 mm
Brenndauer: 2 s
NEM: 60.0 g
Kaliber: 22 mm
Brenndauer: 5 s
Kaliber: 71 mm
Brenndauer: 4 s
NEM: 300.0 g
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